NOBILITH

AGB-Struktur · Arbeitsentwurf

Eigentum, Verwahrung und Entnahme klar getrennt.

Diese Struktur bildet den vorgesehenen Vertragsablauf ab. Sie ist noch keine rechtsverbindlich freigegebene AGB-Fassung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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1 · Geltungsbereich und Produkt

NOBILITH vermittelt und dokumentiert den Erwerb einzelner, identifizierter Edelsteine sowie spätere Übertragungen im geschlossenen Mitgliederbereich.

  • Kein Wertpapier, Kundenguthaben oder Renditeversprechen
  • Keine garantierte Liquidität, Rücknahme oder Preisentwicklung
  • Edelsteindossier und anwendbare Bedingungen vor Vertragsschluss
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2 · Eigentum und Besitz

Der Käufer wird nach wirksamer Umschreibung Eigentümer; der Edelstein bleibt im unmittelbaren Besitz des vertraglich bestimmten Lagerhalters im Zollfreilager beziehungsweise Zolllager.

  • NOBILITH wird bei einem Weiterverkauf nicht erneut Eigentümer
  • Physische Bewegung ist für den Eigentumswechsel nicht erforderlich
  • Eine Belastung oder Verfügung ausserhalb des vorgesehenen Prozesses ist unzulässig
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3 · Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung

Eine Zahlung allein überträgt kein Eigentum. Erforderlich sind die endgültige Zahlungsbestätigung und die signierte Bestätigung des Lagerhalters zur Änderung seiner Eigentümer- beziehungsweise Instruktionsunterlagen.

  • Edelstein bleibt bis zur Lagerbestätigung gesperrt
  • Ablehnung oder Unklarheit führt in den Ausnahmeprozess
  • Wirksamer Zeitpunkt und Belegreferenz werden unveränderbar protokolliert
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4 · Verwendungswahl vor Kauf oder Gebot

Der Käufer wählt vor dem Kauf beziehungsweise vor dem ersten Gebot je Los, ob der Edelstein im Zollfreilager verbleiben oder eine Auslieferung in die Schweiz beziehungsweise ein Direktexport vorbereitet werden soll.

  • Zollfreilagerung ist die Standardwahl
  • Bei Auktionen gilt eine Anmeldungsvorgabe, die je Los vor dem ersten Gebot bestätigt wird
  • Die Wahl ist nur eine vorbereitende Weisung und keine sofortige Lagerfreigabe
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5 · Laufende Lager- und Versicherungskosten

Ab dem wirksamen Umschreibungszeitpunkt trägt der neue Eigentümer die ihm vertraglich zugeordneten Kosten für Lagerung und Versicherung, solange der Edelstein verwahrt bleibt.

  • Zeitlich abgegrenzte Verantwortungsperioden pro Eigentümer
  • Tarife erst nach verbindlicher Partnerofferte
  • Offene Kosten können eine weitere Verfügung oder Entnahme bis zur Klärung sperren
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6 · Handel und Provision im Private Market

Bei einem erfolgreichen Weiterverkauf schuldet der Verkäufer NOBILITH eine Verkaufsprovision von 3 % des vereinbarten Handelspreises inklusive Schweizer MWST. Der Käufer trägt keine zusätzliche Marktplatzgebühr.

  • Einbehalt der Provision erst im erfolgreichen Abwicklungsfall
  • Getrennte Speicherung von Bruttoprovision, Nettoprovision, enthaltenem MWST-Anteil und Verkäuferauszahlung
  • Lager-, Versicherungs- und Entnahmekosten bleiben separate Verpflichtungen
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7 · Auktionspartner und Edelsteine von Dritten

Geprüfte Privatpersonen und Unternehmen können Edelsteine ausschliesslich für kuratierte NOBILITH-Auktionen einliefern. Eine Einstellung im Erstverkauf oder Private Market ist ausgeschlossen.

  • Registrierung als Privatperson oder Unternehmen; notwendige Identitäts-, Kontakt- und Sitzdaten sowie ein verifiziertes Auszahlungskonto vor Zulassung
  • Optionale Profilangaben können intern ergänzt werden; wesentliche Änderungen und neue Bankdaten erfordern eine erneute Prüfung
  • Zwingende Einlagerung und Versiegelung in einem Schweizer Zollfreilager sowie Laborzertifikat von ICA GemLab, Gübelin, SSEF, GRS oder GIA; NOBILITH kann jeden Edelstein ablehnen
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8 · Partnerprovision, Mindestpreis und Auszahlung

Bei erfolgreichem Zuschlag schuldet der Partner NOBILITH 10 % des Zuschlagspreises inklusive Schweizer MWST für die Auktionsdienstleistung. Die Provision wird vom Verkäufererlös abgezogen.

  • Keine Aufnahme-, Auktions- oder Verkaufsgarantie
  • Bestätigter Mindestpreis; unterhalb erfolgt kein Zuschlag
  • Getrennte Protokollierung von Bruttoprovision, enthaltenem MWST-Anteil und Auszahlung auf das verifizierte Konto
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9 · NOBILITH Legacy

Ein Legacy-Wunsch dokumentiert Anlass, vorgesehenen Empfänger, Widmung und gewünschte Bewahrung oder Auslieferung. Beim ausdrücklich gewählten Legacy-Kauf wird der Plan mit Kauf und Edelstein verbunden, aber erst nach bestätigtem Eigentumsübergang aktiviert. Planung und Erinnerung bewirken allein weder Eigentumsübertragung, Lagerfreigabe noch erbrechtliche Verfügung.

  • Beim späteren Geschenk bleibt der Käufer bis zur bestätigten Eigentumsumschreibung Eigentümer
  • Eine sofortige Schenkung setzt Identitäts-, Vertretungs-, Zahlungs- und Lagerprüfung voraus
  • Ein Nachlasswunsch muss durch gültige Nachlassdokumente ergänzt werden; NOBILITH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung
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10 · Entnahme in die Schweiz

Bei einer Freigabe in den schweizerischen Verkehr ist der aktuelle Eigentümer als Importeur vorgesehen und trägt Einfuhrmehrwertsteuer, Werttransport, Transportversicherung, Abfertigung sowie offene Verwahrkosten.

  • Verwendungswahl allein löst keine Entnahme aus
  • Kostenprüfung und erneute Bestätigung sind vor der Freigabe erforderlich
  • Die von Zoll und Fachprüfung akzeptierte Bemessungsgrundlage bleibt verbindlich
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11 · Direktexport ins Ausland

Bei direkter Ausfuhr aus der Schweizer Zollverwahrung ist der aktuelle Eigentümer als Importeur im Bestimmungsland vorgesehen und trägt dortige Einfuhrabgaben sowie vereinbarte Transport- und Versicherungskosten.

  • Schweizer Export- und Transitformalitäten bleiben Teil des Freigabeprozesses
  • Zielstaatliche Abgaben werden nicht als Schweizer Steuer erhoben
  • Sanktionen, Exportfähigkeit und korrekte Wertdeklaration werden vor Versand geprüft
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12 · Partner, Datenschutz und Freigabegrenze

Bank, Identitätsprüfer, Lagerhalter, Versicherung und Wertlogistik sind noch nicht produktiv ausgewählt oder vertraglich eingebunden.

  • Keine Simulation gilt als Partnerzusage
  • Private Eigentümer-, Empfänger-, Konto- und Zertifikatsdaten werden nicht öffentlich angezeigt
  • Endgültige Texte folgen erst nach Partner-, Datenschutz-, Steuer- und Rechtsfreigabe
Transparente Grenze

Vor dem Pilotbetrieb

Diese AGB-Struktur muss insbesondere zur Eigentumsübertragung bei Drittbesitz, Zollschuldnerschaft, Schweizer und ausländischer Steuerbehandlung, Kostenabwälzung, Zurückbehaltungsrechten, Datenschutz, Gerichtsstand und Partnerverträgen durch Schweizer Fachpersonen und die ausgewählten Anbieter freigegeben werden.

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