Diese Struktur bildet den vorgesehenen Vertragsablauf ab. Sie ist noch keine rechtsverbindlich freigegebene AGB-Fassung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
01
1 · Geltungsbereich und Produkt
NOBILITH vermittelt und dokumentiert den Erwerb einzelner, identifizierter Edelsteine sowie spätere Übertragungen im geschlossenen Mitgliederbereich.
Kein Wertpapier, Kundenguthaben oder Renditeversprechen
Keine garantierte Liquidität, Rücknahme oder Preisentwicklung
Edelsteindossier und anwendbare Bedingungen vor Vertragsschluss
02
2 · Eigentum und Besitz
Der Käufer wird nach wirksamer Umschreibung Eigentümer; der Edelstein bleibt im unmittelbaren Besitz des vertraglich bestimmten Lagerhalters im Zollfreilager beziehungsweise Zolllager.
NOBILITH wird bei einem Weiterverkauf nicht erneut Eigentümer
Physische Bewegung ist für den Eigentumswechsel nicht erforderlich
Eine Belastung oder Verfügung ausserhalb des vorgesehenen Prozesses ist unzulässig
03
3 · Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung
Eine Zahlung allein überträgt kein Eigentum. Erforderlich sind die endgültige Zahlungsbestätigung und die signierte Bestätigung des Lagerhalters zur Änderung seiner Eigentümer- beziehungsweise Instruktionsunterlagen.
Edelstein bleibt bis zur Lagerbestätigung gesperrt
Ablehnung oder Unklarheit führt in den Ausnahmeprozess
Wirksamer Zeitpunkt und Belegreferenz werden unveränderbar protokolliert
04
4 · Verwendungswahl vor Kauf oder Gebot
Der Käufer wählt vor dem Kauf beziehungsweise vor dem ersten Gebot je Los, ob der Edelstein im Zollfreilager verbleiben oder eine Auslieferung in die Schweiz beziehungsweise ein Direktexport vorbereitet werden soll.
Zollfreilagerung ist die Standardwahl
Bei Auktionen gilt eine Anmeldungsvorgabe, die je Los vor dem ersten Gebot bestätigt wird
Die Wahl ist nur eine vorbereitende Weisung und keine sofortige Lagerfreigabe
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5 · Laufende Lager- und Versicherungskosten
Ab dem wirksamen Umschreibungszeitpunkt trägt der neue Eigentümer die ihm vertraglich zugeordneten Kosten für Lagerung und Versicherung, solange der Edelstein verwahrt bleibt.
Zeitlich abgegrenzte Verantwortungsperioden pro Eigentümer
Tarife erst nach verbindlicher Partnerofferte
Offene Kosten können eine weitere Verfügung oder Entnahme bis zur Klärung sperren
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6 · Handel und Provision im Private Market
Bei einem erfolgreichen Weiterverkauf schuldet der Verkäufer NOBILITH eine Verkaufsprovision von 3 % des vereinbarten Handelspreises inklusive Schweizer MWST. Der Käufer trägt keine zusätzliche Marktplatzgebühr.
Einbehalt der Provision erst im erfolgreichen Abwicklungsfall
Getrennte Speicherung von Bruttoprovision, Nettoprovision, enthaltenem MWST-Anteil und Verkäuferauszahlung
Lager-, Versicherungs- und Entnahmekosten bleiben separate Verpflichtungen
07
7 · Auktionspartner und Edelsteine von Dritten
Geprüfte Privatpersonen und Unternehmen können Edelsteine ausschliesslich für kuratierte NOBILITH-Auktionen einliefern. Eine Einstellung im Erstverkauf oder Private Market ist ausgeschlossen.
Registrierung als Privatperson oder Unternehmen; notwendige Identitäts-, Kontakt- und Sitzdaten sowie ein verifiziertes Auszahlungskonto vor Zulassung
Optionale Profilangaben können intern ergänzt werden; wesentliche Änderungen und neue Bankdaten erfordern eine erneute Prüfung
Zwingende Einlagerung und Versiegelung in einem Schweizer Zollfreilager sowie Laborzertifikat von ICA GemLab, Gübelin, SSEF, GRS oder GIA; NOBILITH kann jeden Edelstein ablehnen
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8 · Partnerprovision, Mindestpreis und Auszahlung
Bei erfolgreichem Zuschlag schuldet der Partner NOBILITH 10 % des Zuschlagspreises inklusive Schweizer MWST für die Auktionsdienstleistung. Die Provision wird vom Verkäufererlös abgezogen.
Keine Aufnahme-, Auktions- oder Verkaufsgarantie
Bestätigter Mindestpreis; unterhalb erfolgt kein Zuschlag
Getrennte Protokollierung von Bruttoprovision, enthaltenem MWST-Anteil und Auszahlung auf das verifizierte Konto
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9 · NOBILITH Legacy
Ein Legacy-Wunsch dokumentiert Anlass, vorgesehenen Empfänger, Widmung und gewünschte Bewahrung oder Auslieferung. Beim ausdrücklich gewählten Legacy-Kauf wird der Plan mit Kauf und Edelstein verbunden, aber erst nach bestätigtem Eigentumsübergang aktiviert. Planung und Erinnerung bewirken allein weder Eigentumsübertragung, Lagerfreigabe noch erbrechtliche Verfügung.
Beim späteren Geschenk bleibt der Käufer bis zur bestätigten Eigentumsumschreibung Eigentümer
Eine sofortige Schenkung setzt Identitäts-, Vertretungs-, Zahlungs- und Lagerprüfung voraus
Ein Nachlasswunsch muss durch gültige Nachlassdokumente ergänzt werden; NOBILITH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung
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10 · Entnahme in die Schweiz
Bei einer Freigabe in den schweizerischen Verkehr ist der aktuelle Eigentümer als Importeur vorgesehen und trägt Einfuhrmehrwertsteuer, Werttransport, Transportversicherung, Abfertigung sowie offene Verwahrkosten.
Verwendungswahl allein löst keine Entnahme aus
Kostenprüfung und erneute Bestätigung sind vor der Freigabe erforderlich
Die von Zoll und Fachprüfung akzeptierte Bemessungsgrundlage bleibt verbindlich
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11 · Direktexport ins Ausland
Bei direkter Ausfuhr aus der Schweizer Zollverwahrung ist der aktuelle Eigentümer als Importeur im Bestimmungsland vorgesehen und trägt dortige Einfuhrabgaben sowie vereinbarte Transport- und Versicherungskosten.
Schweizer Export- und Transitformalitäten bleiben Teil des Freigabeprozesses
Zielstaatliche Abgaben werden nicht als Schweizer Steuer erhoben
Sanktionen, Exportfähigkeit und korrekte Wertdeklaration werden vor Versand geprüft
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12 · Partner, Datenschutz und Freigabegrenze
Bank, Identitätsprüfer, Lagerhalter, Versicherung und Wertlogistik sind noch nicht produktiv ausgewählt oder vertraglich eingebunden.
Keine Simulation gilt als Partnerzusage
Private Eigentümer-, Empfänger-, Konto- und Zertifikatsdaten werden nicht öffentlich angezeigt
Endgültige Texte folgen erst nach Partner-, Datenschutz-, Steuer- und Rechtsfreigabe
Transparente Grenze
Vor dem Pilotbetrieb
Diese AGB-Struktur muss insbesondere zur Eigentumsübertragung bei Drittbesitz, Zollschuldnerschaft, Schweizer und ausländischer Steuerbehandlung, Kostenabwälzung, Zurückbehaltungsrechten, Datenschutz, Gerichtsstand und Partnerverträgen durch Schweizer Fachpersonen und die ausgewählten Anbieter freigegeben werden.
Nächster sicherer SchrittWählen Sie den passenden, kontrollierten Weg.