Stand: 8. Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der NOBILITH-Plattform, für Käufe, Auktionen, Verwahrung und Lieferung.
Die mit [AUSSTEHEND] bezeichneten Angaben werden vor der öffentlichen Inbetriebnahme ergänzt.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist [AUSSTEHEND] (vollständige Firmenbezeichnung), NOBILITH, [AUSSTEHEND] (Adresse), Schweiz. E-Mail: info@nobilithworld.com
Diese Bedingungen gelten für die Website, den Mitgliederbereich, die mobilen Anwendungen, den Private Market, Primärverkäufe, Auktionen, Concierge-Leistungen sowie Verwahrung und Lieferung.
Für einzelne Bereiche können zusätzliche Bedingungen gelten (Auktions-, Verwahrungs-, Liefer-, Concierge- sowie Partner- und Konsignationsbedingungen). Bei Widersprüchen gehen die speziellen Bedingungen vor.
2. Geschäftsmodell
NOBILITH ist eine Plattform für einzeln dokumentierte und zertifizierte Edelsteine und bietet eigene Primärverkäufe, Private-Market-Transaktionen zwischen zugelassenen Mitgliedern, kuratierte Auktionen eigener und von Partnern eingelieferter Edelsteine, Concierge- und Suchleistungen, digitale Produktdossiers sowie Verwahrung und organisierte Auslieferung.
NOBILITH bietet keine Anlageberatung, keine Renditegarantie und keine Zusicherung einer bestimmten Wertentwicklung oder Wiederverkaufsliquidität.
3. Konto und Mitgliedschaft
Für geschützte Bereiche, Käufe, Gebote und weitere Transaktionen ist ein persönliches Konto erforderlich. Das Konto ist an eine E-Mail-Adresse gebunden; jede Anmelde-Adresse kann nur für ein Konto verwendet werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Registrierung: Sie geben Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort mit mindestens 12 Zeichen an. Das Konto entsteht erst, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail innert 24 Stunden öffnen. Bei der Einrichtung verbinden Sie eine Bestätigungs-App (Authentifizierungs-App, zum Beispiel die App «Passwörter» auf dem iPhone) und erhalten 10 einmalig verwendbare Wiederherstellungscodes. Bewahren Sie diese getrennt vom Gerät sicher auf.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt immer mit Passwort und einem sechsstelligen Code aus Ihrer Bestätigungs-App. NOBILITH versendet keine Anmeldecodes per E-Mail oder SMS. Nach mehreren Fehlversuchen wird die Anmeldung vorübergehend gesperrt; bei wiederholten Fehlversuchen verlängert sich die Sperre. Verbleiben weniger als drei Wiederherstellungscodes, werden Sie aufgefordert, neue zu erzeugen.
Passwort und Bestätigungs-App ersetzen: Ein vergessenes Passwort setzen Sie über einen Link zurück, den wir an Ihre bestätigte E-Mail-Adresse senden. Haben Sie die Bestätigungs-App verloren, richten Sie sie mit einem Wiederherstellungscode sofort neu ein. Ohne Wiederherstellungscode kann NOBILITH die Neueinrichtung auf Ihren Antrag auslösen; aus Sicherheitsgründen gilt dann eine Wartezeit von 24 Stunden, und Sie werden vorab per E-Mail informiert, damit Sie einen unberechtigten Versuch stoppen können.
App: Die NOBILITH-App für iPhone und Android bietet dieselben Kundenfunktionen wie die Website. Push-Mitteilungen und die App-Sperre mit Face ID, Touch ID oder Fingerabdruck sind freiwillig und jederzeit in den Einstellungen änderbar. Die App-Sperre ersetzt die Anmeldung nicht. Das Partnerportal für Einlieferer ist nur im Browser verfügbar.
Mitteilungen: Wichtige Ereignisse (zum Beispiel Zulassung, Zutrittscode, Zuschlag, Rechnung, Sperre oder ein zurückgezogenes Los) erhalten Sie als Nachricht in Ihrem Konto und, soweit vorgesehen, per E-Mail von info@nobilithworld.com und als Push-Mitteilung.
Ihre Datenrechte (Auskunft, Datenkopie, Löschung) nehmen Sie direkt im Konto unter «Sicherheit» wahr; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Sie verpflichten sich:
- wahrheitsgemässe Angaben zu machen und Zugangsdaten, Bestätigungs-App und Wiederherstellungscodes vertraulich zu behandeln
- das Konto nicht zu übertragen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich an info@nobilithworld.com zu melden
- keine fremden Zahlungs- oder Identitätsdaten zu verwenden
4. Altersgrenze und Identifizierung
Käufe, Verkäufe, Gebote und Auktionen setzen Volljährigkeit voraus.
NOBILITH kann jederzeit eine Identitätsprüfung verlangen, insbesondere bei hohen Transaktionswerten, Auktionen, Eigentumsübertragungen, Auslieferungen, internationalen Lieferungen, auffälligem Zahlungs- oder Nutzungsverhalten sowie aufgrund gesetzlicher Prüfpflichten. Ohne die erforderliche Identifizierung kann ein Vorgang abgelehnt oder zurückgehalten werden.
Die Identitätsprüfung erfolgt in der NOBILITH-App anhand des Chips in Ihrem Ausweis und eines Selfies; Ausweise ohne Chip prüft NOBILITH auf anderem Weg. Zur Kundenprüfung gehören ausserdem eine Selbstauskunft zu einer politisch exponierten Stellung, die Angabe der Herkunft der Mittel und ein laufender Abgleich mit der Sanktionsliste des SECO.
Ab einem Transaktionswert von CHF 100’000 (ein Kauf, ein Gebotslimit oder die Summe der Käufe innerhalb von 12 Monaten), bei Angabe einer politisch exponierten Stellung oder auf Nachfrage verlangt NOBILITH Belege zur Herkunft der Mittel. Bis sie geprüft sind, kann der betreffende Vorgang zurückgehalten werden. Während einer offenen Abklärung zum Sanktionsabgleich sind Käufe, Auktionsanmeldungen und Auslieferungen vorübergehend gesperrt. NOBILITH kann den Schwellenwert anpassen; massgebend ist der im Konto angezeigte Wert.
5. Edelsteine und Dokumentation
NOBILITH führt nur Edelsteine, die intern erfasst, geprüft und mit einem geeigneten Laborbericht dokumentiert sind. Mögliche Labore sind insbesondere GIA, GRS, Gübelin, SSEF und ICA GemLab.
Massgeblich sind immer der konkrete Laborbericht und das individuelle Produktdossier. Allgemeine Academy-Inhalte oder redaktionelle Texte ersetzen keinen Laborbericht. Herkunftsangaben werden nur übernommen, wenn sie durch Unterlagen oder einen Laborbericht gedeckt sind.
6. Primärverkauf
Beim Primärverkauf verkauft NOBILITH einen eigenen oder kontrollierten Edelstein direkt an Sie. Der Vertrag kommt zustande, sobald NOBILITH die Bestellung bestätigt, die Identitätsprüfung abgeschlossen ist, die Zahlungsbedingungen angenommen wurden und die Zahlung beziehungsweise Zahlungsfreigabe bestätigt ist.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlungsbestätigung und Erfüllung der vorgesehenen Freigabebedingungen über.
7. Private Market
Der Private Market ermöglicht zugelassenen Mitgliedern den Handel mit Edelsteinen, die auf der Plattform erfasst und zugelassen sind.
Die Plattformgebühr beträgt 3 % des erfolgreichen Handelspreises, inklusive Schweizer MWST. Sie wird dem Verkäufer belastet und vom Erlös abgezogen; der Käufer zahlt keine zusätzliche Private-Market-Gebühr.
NOBILITH kann eine Transaktion ablehnen, wenn Identitäts- oder Compliance-Prüfungen offen sind, der Edelstein nicht ausreichend dokumentiert ist, die Zahlungsfreigabe fehlt, Verwahrung oder Eigentumszuordnung nicht eindeutig sind oder ein Sicherheits- oder Rechtsrisiko besteht.
Inserate: Ein Inserat setzt die Verkäuferin oder der Verkäufer selbst auf; Preis und Angebotsart bestimmt allein sie oder er. Inserate entstehen nie automatisch, auch nicht nach einem Kauf. Inserieren kann, wem ein versiegelt verwahrter Edelstein gehört – nach Direktverkauf, Auktion oder Private Market. Von Auktionspartnern eingelieferte Edelsteine werden nur über die Auktion von NOBILITH verkauft.
Edelsteine ohne Inserat: Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung kann ein von Ihnen verwahrter Edelstein im Private Market gefunden werden. Nach jedem Kauf fragt der Vault danach; ohne Zustimmung bleibt der Edelstein unsichtbar, und Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen. Angezeigt werden nur die Merkmale des Edelsteins, nie Ihr Name; ebenso bleibt die anbietende Person für Sie anonym.
Angebote und Verhandlung: Angebote beginnen bei CHF 1’000 und sind verbindlich. Die angefragte Seite kann annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen; jede Seite hat dafür 72 Stunden, höchstens sechs Runden. Mit der Annahme kommt der Kauf zu den Bedingungen dieses Abschnitts zustande, einschliesslich der Plattformgebühr; die Zahlung folgt im Private Market.
8. Auktionen
Zulassung: Für Gebote brauchen Sie ein bestätigtes Konto mit abgeschlossener Identitätsprüfung und eine Auktionszulassung. Bei der Zulassung prüft NOBILITH mit einem Prüfdienst Ihre Mittelherkunft und legt einen Bietrahmen fest. Die Anmeldung zu einer bestimmten Auktion ist bis 72 Stunden vor Beginn möglich. Dabei reservieren Sie Bietmittel in Höhe Ihres Gebotslimits bei unserem Zahlungspartner. Vor Beginn erhalten Sie einen persönlichen Zutrittscode für den Auktionsraum.
Vermittlung: NOBILITH versteigert eingelieferte Edelsteine als Vermittlerin im Namen und für Rechnung des Einlieferers; der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Einlieferer zustande. Jedes Los trägt im Katalog, auf der Losseite und im Auktionsraum ein Symbol: ein goldenes Sechseck mit dem Zeichen von NOBILITH bedeutet «Eigentum von NOBILITH» – diese Edelsteine verkauft NOBILITH im eigenen Namen; der Umriss eines geschliffenen Edelsteins bedeutet «eingeliefert» – NOBILITH vermittelt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Beim Antippen oder Überfahren des Symbols erscheint diese Erklärung. Einlieferer dürfen nicht auf ihre eigenen Lose bieten.
Steuern und Nachweise: Zuschlagspreis und Käuferaufgeld verstehen sich ohne Schweizer MWST, solange der Edelstein im Zollfreilager bleibt. Bei einer Lieferung in die Schweiz schulden Sie als Importeur die Einfuhrsteuer; NOBILITH legt sie für Sie aus und leitet sie an den Zoll weiter (Durchlaufposten, ausgewiesen in der Offerte). Bei einer Lieferung ins Ausland hält NOBILITH den Ausfuhrnachweis im Dossier des Edelsteins fest.
Gebote: Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich. Es muss mindestens den angezeigten Mindestschritt über dem aktuellen Höchstgebot liegen und darf Ihr Gebotslimit einschliesslich Käuferaufgeld nicht übersteigen. Wird kurz vor Ende eines Loses geboten, verlängert sich dieses um bis zu fünf Minuten; die Verlängerung kann sich wiederholen. Eine Auktion kann einen Reservepreis vorsehen; wird er nicht erreicht, erfolgt kein Zuschlag.
Durchführung: Die Auktion wird von einem virtuellen Auktionator begleitet und von NOBILITH Operations überwacht. NOBILITH kann die Auktion unterbrechen (Pause oder Not-Stopp), Ansagen einblenden, ein Los aus wichtigem Grund zurückziehen, einen Bieter bei Verdacht auf Missbrauch sperren und ein offensichtliches Fehlgebot annullieren; dann gilt das nächsthöhere gültige Gebot. Jeder Eingriff wird mit Grund protokolliert, und betroffene Bieter werden informiert. Ein Anspruch auf einen Zuschlag besteht nicht.
Probeauktionen: NOBILITH kann interne Probeauktionen zu Schulungs- und Testzwecken durchführen. Sie sind als solche gekennzeichnet, nicht öffentlich und für Kundinnen und Kunden nicht zugänglich; es entstehen weder Kauf noch Zahlungspflicht noch Eigentumsübergang.
9. Gebühren bei Auktionen
Auf den Zuschlagspreis wird ein Käuferaufgeld von 2,5 % erhoben. Der für die jeweilige Auktion geltende Satz wird vor Beginn auf der Auktionsseite angezeigt; massgeblich ist der dort angezeigte Wert.
Bei von Partnern eingelieferten Edelsteinen beträgt die Einliefererkommission 10 % des Zuschlagspreises. Sie wird vom Erlös des Einlieferers abgezogen und nicht auf den Zuschlagspreis aufgeschlagen. Für Einlieferer mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein versteht sich die Kommission inklusive Schweizer MWST; für Einlieferer mit bestätigtem Wohnsitz im Ausland liegt der Ort der Dienstleistung im Ausland und die Kommission wird ohne Schweizer MWST abgerechnet. Für Einlieferer gelten zusätzlich die Einlieferungsbedingungen im Partnerportal.
10. Zuschlag, Zahlung und Nichtzahlung
Mit dem Zuschlag entsteht eine verbindliche Zahlungspflicht für den Zuschlagspreis und das Käuferaufgeld. Nach Ende der Auktion wird der Betrag aus Ihren reservierten Bietmitteln eingezogen; nicht benötigte Reservierungen werden freigegeben.
Ist der Einzug nicht möglich, erhalten Sie eine Rechnung. Der Betrag ist innert 5 Schweizer Bankwerktagen per Überweisung zu bezahlen; die Frist endet am 5. Bankwerktag um 23.59 Uhr (Zürcher Zeit). Als Bankwerktage gelten Montag bis Freitag ohne die Schweizer Bankfeiertage gemäss SIX (Neujahr und Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag). Die Zahlungsangaben stehen in Ihrem Konto unter «Meine Auktionen» und in der Rechnungsmail.
Zahlen Sie nicht fristgerecht, kann NOBILITH den Kauf aufheben, Ihre Bietmittel freigeben, Sie von künftigen Auktionen ausschliessen oder die Zulassung künftig von einer Sicherheit abhängig machen und nachweisbare Kosten geltend machen.
Angebot an den Unterbieter: Wird ein Kauf wegen Nichtzahlung aufgehoben, kann NOBILITH den Edelstein dem nächsthöheren gültigen Bieter zu dessen höchstem Gebot zuzüglich Käuferaufgeld anbieten. Das Angebot ist freiwillig und gilt 48 Stunden. Nehmen Sie es an, kommt der Kauf zu diesem Preis zustande und Sie erhalten eine Rechnung mit 5 Bankwerktagen Zahlungsfrist. Lehnen Sie ab oder lassen Sie die Frist verstreichen, steht der Edelstein für eine spätere Auktion zur Verfügung.
Eigentum: Nach Zahlungseingang wird der Edelstein im Zollfreilager an den Verwahrer übergeben. Das Eigentum geht erst mit der Bestätigung des Verwahrers auf Sie über (Abschnitt 14).
11. Zahlungsarten
Vorgesehen sind Banküberweisung, Kreditkarte, PayPal und weitere ausdrücklich angebotene Zahlungsarten. Zahlungen können über externe Zahlungsanbieter abgewickelt werden.
Ein Zahlungsvorgang gilt erst als erfüllt, wenn NOBILITH oder der beauftragte Zahlungsanbieter den Eingang beziehungsweise die Freigabe bestätigt. NOBILITH führt kein frei verfügbares Kundenguthaben.
12. Verwahrung
Der Edelstein kann nach dem Kauf in Schweizer Verwahrung verbleiben, vorgesehen in einem Zollfreilager oder einer vergleichbaren qualifizierten Verwahrstelle.
- Der aktuelle Eigentümer bleibt im Register eingetragen.
- Der aktuelle Eigentümer trägt die vereinbarten Lager- und Versicherungskosten.
- Der Edelstein wird versichert verwahrt und der Verwahrstatus dokumentiert.
- Eine Auslieferung erfolgt nur nach bestätigter Freigabe.
- Lagerpreise, Versicherungsbedingungen und Kündigungsfristen: [AUSSTEHEND], im Einzelangebot und in den Verwahrungsbedingungen.
13. Lieferung, Steuern und Zoll
Sie können zwischen der Verwahrung in der Schweiz, einer Lieferung in die Schweiz und einem Export ins Ausland wählen.
Solange ein Edelstein im Zollfreilager bleibt, verstehen sich Kaufpreise, Zuschläge und Preise im Private Market ohne Schweizer MWST. Die MWST wird erst als Einfuhrsteuer erhoben, wenn Sie eine Lieferung in die Schweiz verlangen; sie wird auf den Wert einschliesslich Transport und Versicherung berechnet und vor der Freigabe in Rechnung gestellt. Ein Weiterverkauf ist ohne Auslagerung aus dem Zollfreilager möglich. Käuferaufgeld, Provisionen und Gebühren werden wie bei der jeweiligen Leistung angegeben berechnet.
Bei einer Lieferung in die Schweiz können die Schweizer MWST von derzeit 8,1 %, Transport-, Versicherungs-, Zoll- und Abfertigungskosten sowie Kosten der Verwahrstelle anfallen. Bei einem Export können im Zielland Einfuhrsteuern, Zoll und lokale Gebühren anfallen; diese trägt die empfangende Person, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Geliefert wird erst nach vollständiger Zahlungsbestätigung, geklärter Steuer- und Zollbehandlung, Versicherungsbestätigung, interner Freigabe und dokumentierter Übergabe an den Logistikpartner.
Geliefert wird ausschliesslich an die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber an die bei der Entnahme angegebene Adresse; die Übergabe erfolgt nur gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises. Die Adresse lässt sich nach der Anfrage nicht mehr ändern – für eine andere Adresse ist eine neue Anfrage nötig. Nach der Auslieferung können Sie über den Edelstein frei verfügen, etwa ihn verschenken.
14. Eigentumsübergang
Der Eigentumswechsel wird erst nach bestätigter Zahlung und erfolgreicher Transaktionsfreigabe im NOBILITH-System erfasst.
Registereintrag und Ownership Pass sind Nachweis- und Dokumentationsinstrumente. Sie ersetzen keine gesetzlich erforderlichen Verträge, Verwahrungsbelege oder Eigentumsnachweise.
15. Laborberichte, Echtheit und Gewährleistung
NOBILITH übernimmt die Angaben des jeweiligen Laborberichts nach bestem Wissen und mit Referenz. Für spätere Berichtigungen durch ein Labor wird keine Verantwortung übernommen, sofern die Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt übernommen wurden. Bei begründeten Abweichungen kann eine erneute Laborprüfung verlangt werden.
NOBILITH gewährleistet, dass die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften mit den Vertragsunterlagen übereinstimmen. Nicht zugesichert werden eine bestimmte Wertentwicklung, ein späterer Verkaufspreis, jederzeitige Liquidität, eine bestimmte Marktmeinung, eine nicht ausdrücklich dokumentierte Herkunft oder eine bestimmte Bewertung durch ein anderes Labor.
Mängel oder Abweichungen sind unverzüglich nach Feststellung zu melden. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
16. Rückgabe und Rücktritt
Ein freiwilliges allgemeines Rückgaberecht wird nicht zugesichert, insbesondere nicht für individuell ausgewählte Edelsteine, abgeschlossene Auktionen, bereits erbrachte Concierge- oder Suchleistungen, individuell beauftragte Lieferungen und eingerichtete Verwahrungsleistungen.
Zwingende gesetzliche Rechte bei Mängeln, Falschlieferung oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften bleiben vorbehalten. Für Kundinnen und Kunden aus der EU oder anderen Staaten können zwingende lokale Konsumentenschutzrechte gelten; diese werden nicht ausgeschlossen.
17. Concierge und Private Search
Gespräche finden je nach Wahl der Kundin oder des Kunden per Telefon oder Videogespräch statt. Termine lassen sich im Konto selbst buchen; die buchbaren Zeiten richten sich nach der Verfügbarkeit des Teams. Gespräche werden nur mit vorheriger Zustimmung aller Teilnehmenden aufgezeichnet.
Suchauftrag: Mit der Private Search sucht NOBILITH gezielt bei internationalen Verkäufern einen Edelstein nach Ihren Angaben (nicht im eigenen Bestand, den Sie selbst einsehen können). Nimmt NOBILITH den Suchauftrag an, wird ein Suchdepot von CHF 500 fällig; die Suche beginnt nach dessen Eingang. Kommt ein Kauf zustande, wird das Suchdepot auf den Kaufpreis angerechnet. Endet die Suche ohne Kauf, entscheidet NOBILITH im Einzelfall über Rückerstattung oder Einbehalt; ein einbehaltenes Suchdepot gilt als Entgelt für die Suchleistung und unterliegt der MWST.
Fundstück und Angebot: Findet NOBILITH einen passenden Edelstein, erhalten Sie im Kundenbereich ein persönliches Angebot mit Bildern, Videos, Laborbericht, Preis und Zahlungsplan sowie eine E-Mail. Der Preis umfasst Einkauf, Transport, Versicherung und Import ins Schweizer Zollfreilager. Das Angebot ist 5 Tage gültig; so lange ist der Edelstein für Sie reserviert. Vor Ablauf erhalten Sie eine Erinnerung. Sie können bestellen, eine Beratung anfragen oder ablehnen.
Bestellung und Anzahlung: Mit der Bestellung kaufen Sie den Edelstein verbindlich zum angebotenen Preis. Sie leisten innert 10 Tagen eine Anzahlung von 30 % (QR-Rechnung); geht sie nicht fristgerecht ein, verfällt die Bestellung ohne weitere Kosten. Nach Eingang der Anzahlung kauft NOBILITH den Edelstein im eigenen Namen ein und bringt ihn versichert ins Zollfreilager. Bis zum Eigentumsübergang trägt NOBILITH Transport- und Verlustrisiko.
Restzahlung und Eigentum: Nach Ankunft und Prüfung im Zollfreilager erhalten Sie die Rechnung für den Rest, zahlbar innert 10 Tagen. Mit der vollständigen Zahlung meldet NOBILITH die Eigentumsübertragung dem Zollfreilager; mit dessen Bestätigung geht das Eigentum auf Sie über (Ziffer 14). Danach wählen Sie, ob der Edelstein im Zollfreilager verwahrt (Ziffer 12) oder ausgeliefert wird (Ziffer 13, Schweiz oder Ausland, mit den dafür nötigen Angaben).
Nichtzahlung: Wird der Rest nicht fristgerecht bezahlt, verfällt die Anzahlung als Entschädigung für Einkauf, Transport und Reservation; der Edelstein bleibt im Eigentum von NOBILITH, und Sie werden von der Restzahlung befreit. Das Suchdepot wird in diesem Fall wie eine Suche ohne Kauf behandelt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit der Schaden die Anzahlung übersteigt.
Ein Suchauftrag ist keine Garantie, dass ein bestimmter Edelstein gefunden oder zu einem bestimmten Preis angeboten werden kann.
18. Verfügbarkeit, verbotene Nutzung und Haftung
NOBILITH bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit. Vorübergehende Unterbrechungen durch Wartung, Sicherheitsmassnahmen, technische Störungen, externe Anbieter, Netz- oder Stromausfälle, behördliche Anforderungen oder höhere Gewalt sind möglich.
Untersagt sind insbesondere falsche Identitätsangaben, die Nutzung fremder Konten, die Manipulation von Geboten, die Umgehung von Sicherheitsmechanismen, automatisierte Angriffe, missbräuchliche Abfragen, Täuschung anderer Mitglieder, Geldwäsche und Betrug sowie die Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten.
NOBILITH haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Marktveränderungen, Wechselkurse, Wertentwicklungen oder eine nicht erwartete Wiederverkäuflichkeit wird, soweit zulässig, keine Haftung übernommen. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
19. Sperrung, Beendigung und Kontolöschung
NOBILITH kann ein Konto sperren oder beenden bei Verletzung dieser Bedingungen, ausbleibenden Zahlungen, nicht bestätigten Identitätsangaben, Sicherheits- oder Compliance-Risiken, gesetzlichen Gründen oder Missbrauchsverdacht. Eine Sperre für künftige Auktionen wegen Nichtzahlung wird Ihnen mitgeteilt und kann von NOBILITH wieder aufgehoben werden.
Sie können die Löschung Ihres Kontos jederzeit selbst beantragen: im Konto unter «Sicherheit», auf jedem Gerät und in der App. Nach dem Antrag läuft eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer Sie ihn zurückziehen können. Offene Zahlungsverpflichtungen, Eigentumsrechte, Verwahrungsgebühren und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; bestehen solche Gründe, wird die Löschung zurückgestellt und die Gründe werden Ihnen benannt.
20. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht, unter Vorbehalt zwingender Vorschriften des Staates, in dem eine Konsumentin oder ein Konsument den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand: [AUSSTEHEND] (wird nach Festlegung des Gesellschaftssitzes ergänzt). Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
NOBILITH kann diese Bedingungen anpassen, wenn sich Geschäftsmodell, Plattform, gesetzliche Vorschriften oder Dienstleister ändern; für bereits abgeschlossene Transaktionen gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
